Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 18.10.2005

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6968
LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 (https://dejure.org/2006,6968)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 (https://dejure.org/2006,6968)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 13 Sa 863/05 (https://dejure.org/2006,6968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versetzung zu Vivento; Verwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 2 KSchG; TV Ratio der Deutschen Telekom AG vom 29.06.2002
    Versetzung zu Vivento; Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer betriebsbezogenen oder nur abteilungsbezogenen Auswahl im Falle der Versetzung in einen Vermittlungsbetrieb bzw. Qualifizierungsbetrieb; Versetzung eines Arbeitnehmers der Deutschen Telekom AG in die "Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit Vivento" ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 1, 2 KSchG; TV Ratio der Deutschen Telekom AG vom 29.06.2002
    Versetzung zu Vivento; Verwirkung

  • prot-in.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Versetzung eines Arbeitnehmers der Deutschen Telekom AG in Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit Vivento - keine Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Versetzung bei außergerichtlich erklärtem Vorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    TV-Ratio rechtswidrig: Kündigungsschutz ausgehebelt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Eine Prozessverwirkung liegt nur vor, wenn es dem Gegner aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht zumutbar ist, sich auf die Klage einzulassen (vgl. nur BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

    Der Zeitablauf - hier zwischen der Versetzung und der Klageerhebung - allein ist nicht geeignet, das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment zu begründen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur 28. Mai 1998 - 2 AZR 615/98 - NZA 1998, 1167 = DB 1998, 2168; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326 = AP Nr. 46 zu § 242 BGB Verwirkung = EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 1 = NZA 2001, 966).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Unter dem Direktionsrecht versteht man gemeinhin das Recht des Arbeitgebers, in den Grenzen der gesetzlichen Vorschriften, des Kollektiv- und Einzelarbeitsvertragsrechts die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Art zu bestimmen (vgl. nur BAG 7. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 61 = NZA 2001, 780).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Vor Inkrafttreten der Klagefrist des § 17 TzBfG hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, eine Erklärung, sich Schritte gegen eine Befristung vorzubehalten, verhindere den Eintritt der Verwirkung (vgl. BAG 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - DB 1980, 1498; 24. Mai 1984 - 2 AZR 157/83 -nicht veröffentlicht; 9. Januar 1987 - 2 AZR 126/86 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Köln, 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05

    Versetzung; Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb Vivento; Änderungskündigung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Mit dem Landesarbeitsgericht Köln (3. Mai 2006 - 7 (5) Sa 1584/05 -) ist die erkennende Kammer der Ansicht, dass dies bereits aufgrund des der Beklagten mit der Versetzung zu Vivento eingeräumten Rechts gilt, den Kläger "bis zur Weitervermittlung auf einen dauerhaften Arbeitsplatz ... vorübergehend ... auch in Form der Zeit- bzw. Leiharbeit i. S. d. AÜG" (§ 5 Abs. 3 TV Ratio) zu beschäftigen.
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Der Zeitablauf - hier zwischen der Versetzung und der Klageerhebung - allein ist nicht geeignet, das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment zu begründen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur 28. Mai 1998 - 2 AZR 615/98 - NZA 1998, 1167 = DB 1998, 2168; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 -).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 185/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten, hier:

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Die von der Beklagten angezogenen Urteile des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 2006 (- 3 AZR 185/05 und 372/05 -) rechtfertigen kein anderes Ergebnis.
  • LAG Brandenburg, 03.05.2005 - 2 Sa 702/04

    Rationalisierungsbedingte Versetzung in Qualifizierungseinheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Soweit das Landesarbeitsgericht Brandenburg (3. Mai 2005 - 2 Sa 702/04 -) die Auffassung vertritt, es liege kein Eingriff in den gesetzlichen Kündigungsschutz vor, da das Gesetz anwendbar bleibe, wird eine solch formale Betrachtung nach Ansicht der Kammer den tatsächlichen Folgen der Versetzung nicht gerecht.
  • BAG, 09.01.1987 - 2 AZR 126/86

    Prozessverwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Vor Inkrafttreten der Klagefrist des § 17 TzBfG hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, eine Erklärung, sich Schritte gegen eine Befristung vorzubehalten, verhindere den Eintritt der Verwirkung (vgl. BAG 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - DB 1980, 1498; 24. Mai 1984 - 2 AZR 157/83 -nicht veröffentlicht; 9. Januar 1987 - 2 AZR 126/86 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 24.05.1984 - 2 AZR 157/83
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 13 Sa 863/05
    Vor Inkrafttreten der Klagefrist des § 17 TzBfG hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, eine Erklärung, sich Schritte gegen eine Befristung vorzubehalten, verhindere den Eintritt der Verwirkung (vgl. BAG 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - DB 1980, 1498; 24. Mai 1984 - 2 AZR 157/83 -nicht veröffentlicht; 9. Januar 1987 - 2 AZR 126/86 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Sachsen, 01.03.2005 - 7 Sa 362/04
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    So ist entschieden worden, dass die Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, wonach er unternehmensexterne Leiharbeit zuweisen darf, in den Grundbestand der Rechte eines Arbeitnehmers eingreift, ohne dass es auf die tatsächliche Zuweisung von Leiharbeit ankäme, und deshalb auch die Versetzung in die Einheit, in der das erweiterte Direktionsrecht gilt, unwirksam ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris - alle drei Verfahren betrafen den Vermittlungs- und Beschäftigungsbetrieb W. der Deutschen U. AG und haben sich vor dem Bundesarbeitsgericht in sonstiger Weise erledigt).

    Eine wesentliche und dauerhafte Modifikation zieht bereits die Unwirksamkeit der Versetzung nach sich, wenn diese nicht nach anderen Vorschriften gerechtfertigt ist (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist mit zwingendem Gesetzesrecht nach § 2 KSchG unvereinbar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Köln v. 03.05.2006, 7 (5) Sa 1584/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

    Eine wesentliche Änderung, die unzulässig ist, liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer per Direktionsrecht verpflichten kann, an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (LAG Düsseldorf v. 21.12.2006, 13 Sa 863/05, juris; LAG Brandenburg v. 30.06.2005, 9 Sa 79/05, juris).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1394/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 22.08.2014 - 10 Sa 229/14

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Mitwirkung an der Beendigung des

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.10.2014 - 13 Sa 325/14

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Verpflichtung des Arbeitnehmers zur

    Tarifliche Bestimmungen, die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam ( LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff. ).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar ( LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff. ).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1161/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1403/13
    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1395/13

    Unwirksame Versetzung in Mitarbeiterentwicklungszentrum

    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1401/13
    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1402/13
    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 28.02.2014 - 10 Sa 1404/13
    Tarifliche Bestimmungen die dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der in seinem Arbeitsverhältnis bestehende Kündigungsschutz entzogen wird, ohne dass die Voraussetzungen für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 1, 2 KSchG gegeben sind, sind wegen Verstoßes gegen kündigungsschutzrechtliche Grundsätze in der Regel unwirksam (LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

    Für den Arbeitnehmer, dessen arbeitsvertraglich geregelten Rechte und Pflichten darauf gerichtet sind, seine Tätigkeiten für das Unternehmen des Vertragsarbeitgebers zu verrichten, stellt die Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts dahingehend, dass fortan auch die Zuweisung von unternehmensexterner Leiharbeit möglich sein soll, einen Eingriff in den Grundbestand seiner Rechte dar (LAG Düsseldorf 22.10.2013 - 16 Sa 622/13 - juris; LAG Düsseldorf 21.12.2006 - 13 Sa 863/05 - juris; LAG Köln 03.05.2006 - 7 (5) Sa 1584/05 - juris; LAG Brandenburg 30.06.2005 - 9 Sa 79/05 - BB 2005, 2017 ff.).

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1225/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 8 Sa 1325/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1324/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1252/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1227/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1257/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1344/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 05.03.2015 - 8 Sa 1461/14

    Pflicht eines Mitarbeiters im Steinkohlenbergbau zur Teilnahme an

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1234/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1373/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1412/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1418/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1255/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1419/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1316/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1411/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1375/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1310/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1311/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1309/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1306/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1304/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1298/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1296/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1297/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1290/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1289/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1256/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1287/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1254/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1228/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1229/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1230/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1251/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1238/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1224/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1323/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1217/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1288/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1253/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1226/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1340/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1353/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1339/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1299/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1305/13

    Verpflichtung durch Tarifvertrag zur Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1368/13

    Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1367/13

    Mitwirkung an Beendigung Arbeitsverhältnis durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 24.02.2014 - 8 Sa 1354/13

    Mitwirkung an Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 8 Sa 73/14

    Grenzen tarifvertraglicher Regelungsbefugnis, Versetzung, Feststellungsinteresse

  • ArbG Bonn, 15.11.2016 - 7 Ca 1812/16

    Weisungsrecht des Arbeitgebers bzgl. Versetzung eines als Projektmanager tätigen

  • ArbG Düsseldorf, 27.05.2008 - 10 Ca 977/08

    Antragsfassung bei Streit über die Wirksamkeit einer Versetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.10.2005 - 13 Sa 863/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8398
LAG Köln, 18.10.2005 - 13 Sa 863/05 (https://dejure.org/2005,8398)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.10.2005 - 13 Sa 863/05 (https://dejure.org/2005,8398)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 13 Sa 863/05 (https://dejure.org/2005,8398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Befristung wegen Elternzeitvertretung; Verletzung tariflicher Informationspflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 21 Abs. 1 BErzGG, 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG, 4 Abs. 4 MTV (WDR)
    Befristung wegen Elternzeitvertretung; Verletzung tariflicher Informationspflicht

  • IWW

    BErzGG § 21 Abs. 1 TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3 MTV (WDR) § 4 Abs. 4
    EBErzGG, TzBfG, MTV (WDR)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Verletzung der tariflichen Informationspflicht des Arbeitgebers; Wirksamkeit einer Befristung wegen Elternzeitvertretung bei Verletzung der Informationspflicht; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags

  • Judicialis

    BErzGG § 21 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; MTV (WDR) § 4 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Tarifliche Informationspflicht des Arbeitgebers bei Befristung zur Elternzeitvertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Befristung, Verletzung tariflicher Informationspflicht, § 4 Abs. 4 MTV

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 13 Sa 863/05
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkt für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 22.10.2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Köln, 18.10.2005 - 13 Sa 863/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegt bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungen grundsätzlich nur der letzte befristete Vertrag der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (BAG 10.03.2004 - 7 AZR 397/03 - AP Nr. 257 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m. w. N. aus der Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht